Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Der Käufer erkennt diese Verkaufsbedingungen für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede hiervon abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.

Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Geltung, es sei denn, dass sie von

Hama ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Spätestens mit Empfang der Ware gelten unsere

AGB als angenommen. Kundendaten werden von uns unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich ist.

 

2. Angebot, Auftrag und Mindestbestellwert

Durch Abgabe eines Angebotes entsteht für uns keine Verpflichtung zur Auftragsannahme. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Technische Angaben und Abbildungen des Kaufgegenstandes in Prospekten und sonstigen Werbeinformationen sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen unserer Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen gesondert vereinbart sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) zulässig.

Bei Kauf nach Muster sind wir bestrebt, in der Qualität und Ausführung des Musters zu liefern.

Geringfügige Abweichungen begründen kein Rügerecht des Bestellers.

a) Inland

Bei Aufträgen unterhalb eines Mindestbestellwerts von 50,00 € netto erheben wir einen Minderwertzuschlag in Höhe von 10,00 €.

b) Ausland

Bei Aufträgen aus dem Ausland wird der Mindestbestellwert durch separate Vereinbarung festgesetzt.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Werk oder ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Porto und Verpackungskosten sowie Transportversicherung werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Lieferung und Lieferfrist

Sofern nicht im Einzelfall verbindliche Lieferfristen schriftlich von uns zugesagt wurden, sind

Liefertermine nur als ungefähre Angaben zu verstehen, die von uns nach Möglichkeit eingehalten

werden. Bei Überschreiten der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine

angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf durch schriftliche Erklärung von dem

Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wird durch solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist ausgeschlossen, soweit uns

nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Streitigkeiten über eine Teillieferung

berechtigen den Käufer nicht, andere Teillieferungen abzulehnen.

 

5. Versand und Gefahrübertragung

Die Lieferung erfolgt stets auf Kosten des Käufers.

Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt durch uns nach bestem Ermessen ohne Haftung für schnellste Verfrachtung und rechtzeitige Ankunft.

Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige, auch Betriebsangehörige, Versandperson, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr – und zwar auch bei fob- und cif-Geschäften – auf den Käufer über. Zum vereinbarten Termin versandbereit gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden.

Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen

zu lagern und als ab Werk oder Lager geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand

infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann.

Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der

Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung

einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

6. Zahlungsbedingungen

a) Kreditwürdigkeit

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des

Käufers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

b) Zahlungsbedingungen Inland

Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum, mit 2 % Skonto vom

Rechnungsbetrag oder innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug in bar oder durch Überweisung auf

eines unserer Konten zu erfolgen und zwar unabhängig vom Eingang der Ware. Mangels anderer

Vereinbarungen gilt Vorauskasse. Der Besteller kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb der

Zahlungsfrist ab Zugang der Rechnung zahlt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen

dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von

uns anerkannt sind. Bei der Bundesbank rediskontfähige Wechsel nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und zahlungshalber an.Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können. Sämtliche sich hieraus ergebende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungszielüberschreitungen findet § 288 BGB Anwendung.

c) Zahlungsbedingungen Ausland

Für Exportgeschäfte gelten nur die schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen, mangels solcher

Vereinbarungen gilt Vorauskasse.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen

aus der Geschäftsverbindung einschließlich entstandener Zinsen und Kosten sowie auch einen

etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat und die in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks voll

eingelöst sind.

Solange uns noch Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen,gilt Folgendes:

Der Käufer ist berechtigt, die von diesem Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen. Sollte jedoch der Käufer wegen rückständiger Zahlungen von uns in Verzug gesetzt sein, so sind die noch beim Käufer im Originalzustand vorhandenen oder noch eingehenden Waren zu unserer Verfügung zu halten.

Wird eine Ware, an der uns das Eigentum noch zusteht, veräußert, so geht der Anspruch auf die Gegenleistung auf uns über, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedarf. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung berechtigt,

hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Dies gilt sinngemäß auch für alle Forderungen, die auf Grund einer anderweitig von uns bewirkten Leistung entstanden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren oder die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer

ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherungen nachzuweisen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Käufer gehörenden Sachen erwerben wir gemäß §§ 947/948 BGB Miteigentum. Wir werden auf Verlangen des Käufers unsere Sicherheiten insoweit und nach unserer Wahl freigeben, als ihr

Wert die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt.

 

8. Mängelansprüche und Garantie                          

a) Mängelansprüche

Für unsere Erzeugnisse übernehmen wir die Gewährleistung, dass die Produkte zum Zeitpunkt desGefahrenübergangs frei von Sachmängeln und Rechtsmängel sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Zugang der Ware beim Kunden und beträgt 2 Jahre.

Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen beim Käufer auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware beim Käufer schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens aber binnen 2 Jahren nach Empfang der Ware, schriftlich zu reklamieren. Bei rechtzeitiger Mitteilung berechtigter Beanstandungen werden Fehlermengen nachgeliefert und im Übrigen die Waren nachgebessert, umgetauscht, zurückgenommen oder dem Käufer ein Preisnachlass eingeräumt.

b) Garantie

Für einige unserer Erzeugnisse übernehmen wir die Garantie, wie auf der jeweiligen Garantiekarte des Produkts angegeben. Material- oder Fabrikationsfehler werden innerhalb dieses Zeitraumes kostenlos durch Reparatur oder Austausch nach unserem Ermessen behoben. Auf die Garantie können keinerlei Schadensersatzansprüche gestützt werden, insbesondere nicht auf Ersatz von Folgeschäden. Im Garantiefall ist das Gerät mit Mängel-Angaben und der Verkaufsquittung des Händlers als Nachweis für die Garantieberechtigung an uns einzusenden.

c) Erlöschen von Mängelansprüchen und Garantien

Bei Schäden durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäße Behandlung sowie bei Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung, erlöschen die Mängelansprüche sowie die Garantie. Bei Verschleißteilen liegt ein Sachmangel nur bei Schäden vor, die nicht auf normaler Abnutzung beruhen.

d) Aufwendungsersatz

Möglicher Aufwendungsersatz nach § 439 II BGB ist im Einzelfall mit IWH Vertriebs GmbH abzustimmen. Dies gilt nur gegenüber Käufern, die selbst die bezogene Ware an private Verbraucher weiterveräußern. Darüber hinaus wird die Übernahme jeglichen Aufwendungsersatzes durch IWH Vertriebs GmbH ausgeschlossen. Weitere Rechte des Käufers bestehen nicht.

e) Porto und Fracht

Bei allen Einsendungen an uns im Zusammenhang mit Mängelansprüchen, Garantien, Produkthaftungsansprüchen und Ähnlichem hat der Versender zunächst die Porto und Frachtkosten zu tragen, welche nach Anerkennung des geltend gemachten Anspruchs durch uns wieder erstattet werden.

 

9. Haftungsausschluss

Unsere Schadensersatzhaftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Falle der Verletzung einer

wesentlichen Kardinalpflicht haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Hier ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistiger Täuschung oder der Übernahme einer Garantie.

 

10. Retoure

Im Falle eines Warenclearings ist der Umfang und die Abwicklung generell mit uns bzw. unserem Außendienst abzuklären. Vom Warenclearing ausgenommen sind Artikel mit Mindestbestellmenge, Haltbarkeitsdatum, sowie alle Produkte, die nicht mehr in unserem aktuellen Verkaufsprogramm geführt werden. Die Rücksendung hat in jedem Fall in Originalverpackung ohne Preisauszeichnung frei Empfänger zu erfolgen. Gutschriften aus Warenrücksendungen können nur mit neuen Warenbezügen verrechnet werden. Die Gutschriften erfolgen unter Abzug der jeweiligen Kondition. Für Handlingkosten berechnen wir 15 % aus dem gutgeschriebenen Warenwert.

 

11. Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Eppingen/Baden-Württemberg/Deutschland. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

 

 

Eppingen, April 2023

IWH Vertriebs GmbH
Im Täle 15
75031 Eppingen / Mühlbach